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   VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10.NW   

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VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10.NW (https://dejure.org/2011,18460)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.06.2011 - 1 K 1186/10.NW (https://dejure.org/2011,18460)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 1 K 1186/10.NW (https://dejure.org/2011,18460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 1 BeamtVG 2001, § 85 Abs 7 BeamtVG 2006, § 108 Abs 1 BeamtVG, Art 125a GG
    Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zeiten der Erziehung vor dem 1. Januar 1992 geborener Adoptivkinder bei der Festsetzung von Versorgungsbezügen von Landesbeamten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindererziehungszeiten bei Adoptivkindern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten - Berechnung von Versorgungsbezügen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Denn selbst wenn die insoweit bestehenden prozessualen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O.) hintangestellt blieben, bestünde kein Anspruch der Klägerin auf weitergehende Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten.

    Dabei sind Stichtags- und Übergangsregelungen - wie sie auch in §§ 85 Abs. 7 BeamtVG 2006, 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 BeamtVG 1991 getroffen wurden - in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O. und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O.).

    Dabei machen Härten für einzelne Personengruppe - auch in Anbetracht des Art. 3 Abs. 1 GG - die Stichtagsregelung per se noch nicht verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O. und Urteil vom 7. Juli 1992, a.a.O.).

    Wenngleich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 13. Januar 2003 (a.a.O.) über die Frage der Verfassungskonformität des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 BeamtVG 1991 nicht abschließend entschieden, sondern die Vorlage des Verwaltungsgerichts als unzulässig zurückgewiesen hat, so enthält diese Entscheidung im Kern doch tragfähige Erwägungen, die den Rückschluss zulassen, dass die in Bezug genommenen Regelungen - trotz der mit ihnen verbundenen Härten sowie versorgungsrechtlicher Ungleichbehandlung von Beamten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen einerseits und Arbeitnehmern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen andererseits - nicht zu beanstanden ist.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Auch insoweit besteht vielmehr grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (BVerfG, Urteile vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 und vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 - u.a., juris).

    Selbst wenn der Gesetzgeber bestehende Verwerfungen erkennt, ist ihm bei Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Auftrags eine ausreichende Anpassungszeit - auch mit Blick auf die jeweilige Haushaltslage und die finanzielle Situation - einzuräumen und ihm die Befugnis zuzugestehen, mit jedem Reformschritt sicherzustellen, dass festgestellte Benachteiligungen der Familie tatsächlich verringert werden (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992, a.a.O., dort zur Frage der weitergehenden Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Dabei machen Härten für einzelne Personengruppe - auch in Anbetracht des Art. 3 Abs. 1 GG - die Stichtagsregelung per se noch nicht verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O. und Urteil vom 7. Juli 1992, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05

    Berücksichtigung von (additiven) Kindererziehungszeiten

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Das Verwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 10. März 2006 - 1 A 232/05 -, juris) leitet daher aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zutreffend ab, dass auch bei Berechnung der Versorgungsleistungen eine additive Zusammenrechnung von Kindererziehungszeiten und Dienstzeiten der Beamtin nicht geboten sei.

    Dabei sind Stichtags- und Übergangsregelungen - wie sie auch in §§ 85 Abs. 7 BeamtVG 2006, 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 BeamtVG 1991 getroffen wurden - in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003, a.a.O. und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Prämissen kommt das erkennende Gericht, wie die einschlägige Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG 1991, mit Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 und 6 GG vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Hessischer VGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 - und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).

  • BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Ruhegehaltsfähigkeit eines Erziehungsurlaubs

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Dem Gesetzgeber kommt bei der Regelung der Beamtenbesoldung und -versorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein Spielraum zu, innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 - VGH Hessen, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 -, jeweils veröffentlicht in juris).

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Prämissen kommt das erkennende Gericht, wie die einschlägige Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG 1991, mit Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 und 6 GG vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Hessischer VGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 - und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).

  • VGH Hessen, 17.01.1996 - 8 UE 2301/95

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten - Kindererziehungszeit

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Dem Gesetzgeber kommt bei der Regelung der Beamtenbesoldung und -versorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein Spielraum zu, innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 - VGH Hessen, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 -, jeweils veröffentlicht in juris).

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Prämissen kommt das erkennende Gericht, wie die einschlägige Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG 1991, mit Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 und 6 GG vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Hessischer VGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 - und VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 73/90

    Vormerkung einer Versicherungszeit der Kindererziehung - Erziehung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    So hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 26. September 1991 - 4/1 RA 73/90 - juris) die Anknüpfung von Kindererziehungszeiten an die Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes akzeptiert.

    Ist tragender Sachgrund des Gesetzgebers für die Zuerkennung von Kindererziehungszeiten die Förderung der Fürsorge für das Kind in einem bestimmten Lebensabschnitt, so ist nicht ersichtlich, dass dieses Sachprogramm des Gesetzgebers und die damit verbundene leistungsrechtliche Anerkennung verfassungswidrig sein könnte (BSG, Urteil vom 26. September 1991, a.a.O.).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Denn auch diese Gesetzesbestimmung - als Reaktion auf eine Entscheidung des BSG (Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 64/06, juris) - belegt den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum und die diesem vorbehaltene Auswahl des sozialpolitischen Instrumentariums zur Umsetzung des Familienlastenausgleichs.
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Daher sind die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 28. April 2011 (Az.: 1 BvR 1409/10, juris) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2004 - L 8 RA 33/03
    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 28. Januar 2004 - L 8 RA 33/03 -, juris) hat hieraus abgeleitet, dass das Anknüpfen an die Geburt eines Kindes selbst dann nicht zu beanstanden sei, wenn es sich dabei um ein angenommenes Kind handele.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 13. Januar 2003 - 2 BvL 9/00 - und vom 12. März 1996 - 1 BvR 609/90, jeweils veröffentlicht in juris) hat hierzu ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten sei, im Rentenrecht Kindererziehungszeiten auf der Grundlage des additiven Modells zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 67/95

    Adoptivmutter - Kindererziehung - Leistungsanspruch - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerfG, 06.10.1988 - 2 BvR 1328/88
  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 23 K 6416/12

    Kindererziehungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Zwillinge;

    vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006 - 1 A 232/05 -, Juris (additive Berücksichtigung bei Vollzeitbeamtenverhältnis); VG Augsburg, Urteil vom 12. Februar 2007 - Au 2 K 05.203 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Hannover, Urteil vom 8. März 2011 - 2 A 1737/09 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 -, Juris (Beamtin wollte 36 Monate Berücksichtigung); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27. Juni 2011 - 1 K 1186/10.NW -, Juris (Kindererziehungszeit von 2 Adoptivkindern jenseits des 6. Lebensmonats, die erst nach diesem Zeitpunkt in den Haushalt der Beamtin kamen und adoptiert wurden).
  • VG Koblenz, 04.09.2015 - 5 K 316/15

    Keine mehrfache Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten vor

    Auch wenn die von dem Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 11. März 2015 erwähnten Entscheidungen (VG Lüneburg, Urt. v. 10.03.2006 - 1 A 232/05 - VG Neustadt, Urt. v. 27.06.2011 - 1 K 1186/10.NW -) nicht über den vorliegenden Fall einer Mehrlingsgeburt zu entscheiden hatten, so sprechen auch sie sich der Sache nach gegen eine erweiternde Auslegung der Norm aus.
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